Clever trennen.

Das neue Gebührensystem im Landkreis Cuxhaven.

Weniger Raus.
Mehr gespart.

So funktioniert das neue system -

einfach erklärt

Ab Januar 2026 wird jede Leerung deiner Restmülltonne einzeln gezählt und abgerechnet.

Du zahlst nur dann, wenn du deine Tonne tatsächlich rausstellst – und kannst dadurch aktiv Einfluss auf deine Abfallgebühren nehmen.

Grundgebühr
64,56 € pro Nutzungseinheit

für Verwaltung, Behälterbereitstellung, Entsorgungsstandorte, App und Service

Leerungsgebühr
6,20 € pro Leerung

Beispiel anhand einer 80 l-Tonne, entspricht 0,0775 € pro Liter Restmüll.

Genaue Anzahl der Leerungen

Du bestimmst selbst, wie oft Du deine Tonne rausstellst.

Beispiel

Für jeden Haushalt gilt ein in der Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises Cuxhaven vorgegebenes Mindestleerungsvolumen.

Bei einem 4-Personen-Haushalt mit einer 80 l-Tonne bedeutet das mindestens 12 Leerungen pro Jahr (entspricht 240 l Restmüll
pro Person und Jahr).

Diese Mindestleerungen sind verpflichtend und werden immer abgerechnet.

4 Möven

Familie Piet stellt ihre Tonne nur raus, wenn sie voll ist – insgesamt 12 Leerungen pro Jahr.

4 Vögel

Familie Tonnehalbvoll stellt ihre Tonne weiterhin halbvoll alle 14 Tage raus – insgesamt 26 Leerungen pro Jahr.

Familie Piet spart nur durch bewussteres Trennen & Bereitstellen der vollen Tonne

Du willst auch sparen wie Familie Piet?
Dann stelle die Tonne nur raus, wenn sie auch wirklich voll ist.

80 l-Restmülltonne Familie Piet Familie Tonnehalbvoll
Grundgebühr pro Jahr 64,56 € 64,56 €
Leerungen pro Jahr 12 26
Leerungsgebühr (á 6,20 €) 74,40 € 161,20 €
Gesamtgebühr 138,96 € 225,76 €
Differenz pro Jahr: 86,80 €

Familie Piet

Grundgebühr pro Jahr:
64,56 €
Leerungen pro Jahr:
12
Leerungsgebühr:
74,40 €
Gesamtgebühr:
138,96 €

Familie Tonnehalbvoll

Grundgebühr pro Jahr:
64,56 €
Leerungen pro Jahr:
26
Leerungsgebühr:
161,20 €
Gesamtgebühr:
225,76 €
Differenz pro Jahr: 86,80 €

Mindestleerungen

Was bedeutet das Konkret?

Bisher wurden die Restabfallgebühren nach einem festen Jahresbetrag abgerechnet – unabhängig davon, wie oft Ihre Restmülltonne geleert wurde.

Künftig setzt sich Ihre Gebühr aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • einer Grundgebühr (für Behälter, Verwaltung etc.)

  • einer Leerungsgebühr (für jede tatsächliche Leerung Ihrer Restmülltonne)

Die Änderungen gelten nur für Restmüll.

Das bedeutet: Wenn Du deine Tonne nicht rausstellst, zahlst Du auch keine Leerungsgebühr. Beachte jedoch die Anzahl der Mindestleerungen.

Personen
pro Haushalt
Mindestleerungs-
volumen pro Jahr
Behältervolumen
in Liter
Mindestleerungen
pro Jahr
Restabfallgebühr
ohne Grundgebühr
1 240 l 60 4 18,60 €
80 3
120 2
240 1
2 480 l 60 8 37,20 €
80 6
120 4
240 2
3 720 l 60 12 55,80 €
80 9
120 6
240 3
4 960 l 60 16 74,40 €
80 12
120 8
240 4

Haushalt mit 1 Person

Mindestleerungsvolumen:
240 l
Behältervolumen:
60 / 80 / 120 / 240
Mindestleerungen:
4 / 3 / 2 / 1
Restabfallgebühr:
18,60 €

Haushalt mit 2 Personen

Mindestleerungsvolumen:
480 l
Behältervolumen:
60 / 80 / 120 / 240
Mindestleerungen:
8 / 6 / 4 / 2
Restabfallgebühr:
37,20 €

Haushalt mit 3 Personen

Mindestleerungsvolumen:
720 l
Behältervolumen:
ㅤ60 / 80 / 120 / 240
Mindestleerungen:
12 / 9 / 6 / 3
Restabfallgebühr:
55,80 €

Haushalt mit 4 Personen

Mindestleerungsvolumen:
960 l
Behältervolumen:
60 / 80 / 120 / 240
Mindestleerungen:
16 / 12 / 8 / 4
Restabfallgebühr:
74,40 €

Leerung Zählt.
Halbvoll zahlt voll.

Was Ändert sich für mich?

Spitzabrechnung statt Pauschale

Du zahlst zum Jahresbeginn eine Vorauszahlung der Restabfallgebühren – berechnet auf der Basis deines Leerungsrhythmus in 2025.
Im Gebührenbescheid im Folgejahr wird abgerechnet: Hast du die Restmülltonne seltener geleert, bekommst du Geld zurück. Hast du häufiger geleert, zahlst du die Differenz.

Du entscheidest selbst

Du bestimmst selbst, wann du deine Restmülltonne rausstellst – alle 14 Tage hast du die Wahl.
Es gibt keinen festen Leerungsrhythmus mehr.
Maximal sind 26 Leerungen pro Jahr möglich.

Jede Leerung zählt

Nur wenn deine Restmülltonne draußen steht und wirklich geleert wird, entstehen dafür Gebühren.
Jede Leerung wird automatisch über den Chip am Behälter erfasst – fair und genau.

Mindestleerungen bleiben Pflicht

Unabhängig davon, wie oft du deine Tonne rausstellst: Eine bestimmte Mindestmenge an Restabfall wird dir jährlich berechnet – abhängig von der Personenzahl in deinem Haushalt.

👉 Hier geht’s zur Übersicht.

Weniger Müll = weniger Kosten

Wer gut trennt und die Bio-, die Altpapiertonne und den Gelben Sack richtig nutzt, kann Leerungen sparen – und dadurch Geld.

Du hast es in der Hand, ob du unter oder über den Mindestleerungen liegst.

Volle Transparenz über deine Leerungen

Künftig kannst du über die Abfall-App oder deinen Gebührenbescheid genau sehen, wann deine Restmülltonne geleert wurde.

Das macht die Abrechnung transparent und nachvollziehbar.

Abrechnung nach Nutzung statt Pauschale

Auch für Gewerbebetriebe gilt künftig: Abgerechnet wird nicht mehr pauschal, sondern nach tatsächlicher Nutzung. Das schafft mehr Gerechtigkeit und fördert effiziente Entsorgung.
Bei 1,1m3 Containern gilt weiterhin der feste Leerungsrhythmus (wöchentlich/14-tgl./4-wöchentl.) und die pauschale Abrechnung.

Jede Leerung wird digital erfasst

Ein Chip am Behälter dokumentiert automatisch jede Leerung. So entsteht eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Abrechnung.

Grundgebühr + Leerungskosten

Die Restabfallgebühr setzt sich aus einer festen Grundgebühr pro Behälter und den Kosten pro Leerung zusammen – je nach Behältergröße und Anzahl der tatsächlichen Leerungen.

👉 Hier geht’s zur Übersicht

Individuelle Lösungen für große Mengen

Betriebe mit hohem Abfallaufkommen – z. B. Gastronomie, Pflege oder Handel – können individuelle Regelungen vereinbaren. Saisonveranlagung oder feste Rhythmen sind möglich.
Bei 1,1m3 Containern gilt weiterhin der feste Leerungsrhythmus (wöchentlich/14-tgl./4-wöchentl.) und die pauschale Abrechnung.

Verwaltung mehrerer Standorte

Jede Tonne wird einzeln erfasst – auch bei mehreren Gebäuden oder Filialen.
Für komplexe Strukturen bieten wir Unterstützung bei der Organisation und Anmeldung.

Frühzeitig prüfen und anpassen

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um den Leerungsbedarf und die Behältergrößen zu überprüfen.
So vermeidest Du unnötige Kosten und startest optimal ins neue System.

Personenzahl ist Berechnungsgrundlage

Die Zahl der gemeldeten Personen auf dem Grundstück bestimmt das Mindestrestabfallvolumen – und damit auch die Mindestleerungen.
Falsche Angaben führen zu fehlerhaften Gebührenbescheiden.
Hier geht’s zur Übersicht der Mindestleerungen.

Verlässliche Angaben sind Pflicht

Als Verwalter bist Du verpflichtet, Haushaltsgrößen korrekt zu erfassen und Änderungen (z. B. Ein- oder Auszug) an den Landkreis zu melden.
Nur so kann die Gebühr verursachergerecht berechnet werden.

Mehr Transparenz für alle Beteiligten

Dank digitaler Erfassung der Leerungen können Eigentümer und Mieter ihre Abfallkosten künftig besser nachvollziehen.
Das schafft Klarheit – und weniger Rückfragen.

Ein Ansprechpartner für mehrere Haushalte

Verwaltungen betreuen oft mehrere Wohneinheiten.
Umso wichtiger ist es, als zentrale Ansprechperson für Fragen zum neuen System zu fungieren – intern wie extern.

Verteilung der Kosten regeln

Die Abfallgebühr wird für das gesamte Objekt berechnet.
Wie die Kosten auf einzelne Einheiten umgelegt werden, ist Sache der WEG oder Vermietung.
Klare Absprachen helfen Konflikte zu vermeiden.

Frühzeitig kommunizieren lohnt sich

Wer früh informiert, spart später Aufwand: Gut informierte Bewohner verstehen das System besser – und stellen weniger Rückfragen an die Verwaltung.

Was habe ich davon?
1. Du behältst die Kontrolle über deine Kosten

Du entscheidest selbst, wann du deine Restmülltonne rausstellst. Wer bewusst mit Abfall umgeht, kann Leerungen einsparen – und hat so direkten Einfluss auf die Höhe der Abfallgebühren

2. Wer gut trennt, wird belohnt

Je besser du Bioabfälle, Papier und Verpackungen trennst, desto weniger landet im Restmüll. Das lohnt sich gleich doppelt: Du schonst Ressourcen – und zahlst weniger.

3. Du bekommst volle Transparenz

Alle Leerungen deiner Restmülltonne werden automatisch erfasst. In der App oder auf deinem Gebührenbescheid kannst du genau nachsehen, wann deine Tonne geleert wurde.

1. Abrechnung nach tatsächlicher Nutzung

Statt pauschal zahlst du künftig nur für das, was du wirklich entsorgst. Das macht die Abfallgebühr transparenter – und senkt sie bei effizientem Entsorgungsmanagement.

2. Klare Dokumentation für deine Unterlagen

Jede Leerung wird digital erfasst und kann bei Bedarf genau nachvollzogen werden. Das hilft bei internen Abrechnungen und der Zuordnung zu Kostenstellen.

3. Optimierungspotenzial erkennen

Durch die neue Erfassung wird sichtbar, wie viel Abfall tatsächlich anfällt. Das schafft die Grundlage, Entsorgungsprozesse zu verbessern und langfristig Kosten zu senken.

1. Verursachergerechte Abrechnung sorgt für Fairness


Die Restabfallgebühren richten sich künftig nach der tatsächlichen Nutzung – und damit auch nach der Personenzahl auf dem Grundstück. Das schafft eine gerechtere Kostenverteilung innerhalb der Wohnobjekte.

2. Bessere Nachvollziehbarkeit für Mieter und Eigentümer

Die digitale Erfassung macht Leerungen der Restmülltonne für alle Beteiligten nachvollziehbar. Das reduziert Rückfragen an die Verwaltung – und sorgt für mehr Verständnis.

3. Proaktive Kommunikation spart Aufwand


Wer früh informiert und aufklärt, beugt Missverständnissen vor. So stärkst du das Vertrauen der Bewohner und reduzierst den Verwaltungsaufwand spürbar.

Gebühren und Abrechnung
so funktioniert'S!

Das neue Gebührensystem funktioniert wie beim Strom:

Du zahlst zuerst auf Basis einer Prognose – und später wird exakt abgerechnet. So wird es fair und nachvollziehbar für alle.

1. Vorauszahlung Restmüll zu Jahresbeginn 2026

Zum Jahresbeginn 2026 erhältst du einen Gebührenbescheid mit einer Vorauszahlung. Die Vorauszahlung setzt sich aus der Grundgebühr sowie einer Gebühr für Leerungen zusammen.

Die Leerungen bekommst du in Abhängigkeit deines in 2025 gewählten Abfuhrrhythmus in Rechnung gestellt.

Bei 2-wöchentlicher Leerung in 2025 bekommst du 16 Leerungen in Rechnung gestellt, bei 4-wöchentlicher Leerung bekommst Du 8 Leerungen in Rechnung gestellt.

Am Jahresende 2026 werden deine tatsächlichen Leerungen gezählt und mit dem Gebührenbescheid für 2027 verrechnet.

Du bekommst Geld zurück oder zahlst drauf – je nachdem wie gut du getrennt und Müll vermieden hast und wie viele Leerungen du gespart oder mehr in Anspruch genommen hast.

Beispiel:

Einer auf Grundlage deines Leerungsrhythmus in 2025 festgelegten Anzahl der Leerungen.

4-Personen-Haushalt mit einer 120-Liter-Tonne zahlt zunächst für die Mindestleerungen & geschätzten weiteren 5 Leerungen der Restmülltonne:
13 × 120 Liter × 0,0775 Cent = 120,90 €
Hinzu kommt die jährliche Grundgebühr (64,56€), die in deinem Gebührenbescheid aufgeführt ist.

2. Deine tatsächliche Nutzung

Jede Leerung wird automatisch über den Chip an deiner Tonne registriert. Du entscheidest selbst, wann und wie oft du die Restmülltonne rausstellst – mindestens jedoch so oft, wie es in der Abfallbewirtschaftungssatzung des Landkreises Cuxhaven vorgegeben ist Mindestleerungsvolumen.

Wenn du öfter leerst, entstehen Zusatzkosten. Wenn du seltener leerst, bleibst du bei den Kosten der Mindestleerungen.

3. Die Endabrechnung

Im Frühjahr 2027 bekommst du deine Spitzabrechnung für 2026:

Weniger geleert als vorausgezahlt & innerhalb der Mindestleerungen?
   👉  Du bekommst Geld zurück.
Mehr geleert? 
    👉  Du zahlst die Differenz.
 

Außerdem wird deine Vorauszahlung für das Folgejahr angepasst – basierend auf deinen tatsächlichen Leerungen.

Besondere Situationen
das solltest du wissen!

Nicht alle Haushalte sind gleich – und das berücksichtigen wir.

Hier findest du Informationen zu häufigen Sonderfällen, in denen die Nutzung des neuen Gebührensystems nicht so einfach planbar ist.

Mehr Müll durch Windeln oder Pflegebedarf?

Ob Säuglingswindeln oder Inkontinenzmaterial – in manchen Lebensphasen fällt einfach mehr Restmüll an. Diese Mehrmengen können weiterhin mit einer ausreichenden Tonnengröße 14-täglich zur Abfuhr bereitgestellt werden.
Eine gesonderte Regelung ist für Säuglingswindeln oder Ähnliches ist nicht vorgesehen.

Kleine Tonne & du leerst schon sehr selten?

Manche Haushalte haben bereits heute ein sehr geringes Abfallaufkommen – das ist großartig! In solchen Fällen kann es sein, dass du nicht weiter sparen kannst, weil dir die Mindestleerungen berechnet werden. Deine Gebühren bleiben trotzdem fair und verursachergerecht.
Langfristig profitierst du durch das neue System von stabileren Abfallgebühren.

Du nutzt einen 1,1 cbm-Container oder größer?

Container mit 1.100 Litern können aus technischen Gründen nicht flexibel geleert werden. Der Leerungsrhythmus bleibt wie bisher wöchentlich, 14-täglich oder 4-wöchentlich. Es gelten hier weiterhin feste Leerungsrhythmen und Pauschalen. Am Grundprinzip ändert sich für dich wenig. Prüfe ob ein geringerer Abfuhrrhythmus ausreichend ist!

FAQ - Häufige Fragen

Das neue System belohnt umweltfreundliches Verhalten: Wer gut trennt und seltener leert, kann sparen.

Gleichzeitig sorgt es für mehr Gerechtigkeit – jede Person zahlt entsprechend ihrer Nutzung. Und: Du entscheidest alle 14 Tage selbst, ob deine Tonne geleert werden soll.

Du zahlst zu Jahresbeginn eine Vorauszahlung, basierend auf einer geschätzten Leerungsanzahl.

Grundlage sind Deine tatsächlichen Leerungen aus 2025. Jede tatsächliche Leerung wird über einen Chip an der Tonne erfasst.

Am Jahresende erfolgt eine exakte Abrechnung – wie bei Strom oder Wasser.

Das hängt davon ab, wie oft du deine Tonne nutzt. Wer trennt und nur die volle Restmülltonne bereitstellt, zahlt weniger.

Wer gewohnheitsmäßig die Tonne alle 14 Tage zur Leerung bereitstellt, zahlt mehr.

Tipp: Nutze die Biotonne, den gelben Sack und die Altpapiertonne und trenne sorgfältig – so kannst du Gebühren sparen.

Damit Hygiene und Entsorgungssicherheit gewährleistet bleiben, gibt es eine Mindestanzahl an Leerungen pro Jahr.

Diese basiert auf dem sogenannten personenbezogenen Restmüllvolumen von 240l pro Person & Jahr.

👉 Hier geht’s zur Übersicht.

Pro Person wird ein Mindestvolumen von 240l Litern Restabfall pro Jahr angesetzt.

Dieses wird je nach Tonnengröße in Leerungen umgerechnet und auf dem Vorauszahlungsbescheid vermerkt.

👉 Hier geht’s zur Übersicht.

Ja, jede auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldete Person zählt – unabhängig vom Alter.

Auch bei längerer Abwesenheit zählt jede gemeldete Person für die Berechnung des Mindestvolumens.

Ja, aber für Wohnungen, welche nur als Nebenwohnsitz genutzt werden (auch Ferienwohnungen, Ferienhäuser), beträgt das jährliche Mindestvolumen pauschal nur 240 Liter pro Jahr für Restabfall, unabhängig von der Anzahl der Nutzer. 

Achtung: Auch Dauerstellplätze für Camper fallen hierunter.

Sind in einer Wohnung sowohl Personen mit Hauptwohnsitz als auch mit Nebenwohnsitz gemeldet, werden nur die Hauptwohnsitze berücksichtigt.

Bitte informiere das Abfallservice Team formlos per E-Mail oder über dieses Formular.

Zu Jahresbeginn erhältst du einen Gebührenbescheid mit einer Vorauszahlung (Grundgebühr + Leerungen).

Am Jahresende wird deine tatsächliche Nutzung erfasst und im Folgejahr verrechnet.

Du bekommst Geld zurück oder zahlst drauf – je nachdem.

Jede Leerung kostet 7,75 Cent pro Liter. Eine 120-Liter-Tonne z. B. kostet pro Leerung 9,30 €.

Ja, jede bereitgestellte Tonne wird als volle Leerung erfasst – unabhängig vom Füllstand.

Dann wird keine Leerung registriert – es werden nur die Mindestleerungen berechnet.

Ja. Es gibt keinen festen Leerungsrhythmus mehr – du entscheidest alle 14 Tage neu.

Maximal sind 26 Leerungen pro Jahr möglich.

Die Abfall-App wird erweitert – dort kannst du künftig deine Leerungen und dein Abfallkonto einsehen.

In diesen Fällen ist ein höherer Leerungsbedarf verständlich.

Es gibt keine Sonderregelung, aber du kannst weiterhin alle 14 Tage leeren und ggf. auf eine größere Tonne umstellen.

Ja. Dann wird die Personenzahl beider Haushalte addiert, um die Mindestleerung zu berechnen.

Die Abrechnung untereinander regelt ihr privat.

Diese werden weiterhin nach einem festen Rhythmus geleert und berechnet.

Es sind weiterhin 3 Leerungsrhythmen (wöchentlich, 14-tägig, monatlich) wählbar.

Wenn du deine Tonne nicht rausstellst, erfolgt keine Leerung – es werden nur die Mindestleerungen berechnet.

Gilt das neue System auch für Gewerbebetriebe?


Ja, auch für gewerbliche Anfallstellen und hausähnliche Nutzungen wie Praxen oder Kanzleien.

Auch hier gibt es eine Grundgebühr und die Abrechnung erfolgt bei kleine Behältern (60, 80, 120 und 240 Liter) nach Leerung.

Behälter mit 1,1m³ werden – wie bei Privathaushalten – weiter im festen Rhythmus geleert.

Das Mindestvolumen für gewerbliche oder ähnliche Anfallstellen beträgt pauschal 1.040 Liter pro Jahr, unabhängig von der Art , der Größe oder der Anzahl der Beschäftigten

Jeder Behälter wird separat erfasst und auf dem Gebührenbescheid separat ausgewiesen.

Bei komplexeren Fällen wende dich direkt an unser Abfallservice-Team– dort hilft man dir weiter.

Ja, wenn Behälter oder Pressbehälter mit einem Volumen über 1,1 m³ verwendet werden, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der Leerungen. Es wird üblicherweise jeweils am Ende eines Quartals abgerechnet.

Antwort folgt in Kürze…

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04721 66-116601

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